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Die neue Verordnung für den nichtgewerblichen Transport von Heimtieren kann für Sportveranstaltungen oder Ausstellungen problematisch sein

Die neue Verordnung für den nichtgewerblichen Transport von Heimtieren kann für Sportveranstaltungen oder Ausstellungen problematisch sein.

Die Europäische Kommission - insbesondere dank der Arbeit der Tierschutzorganisationen - befürchtet, dass der gewerbliche Transport von Heimtieren auf betrügerische Weise als nichtgewerbliche Beförderung von Heimtieren verkleidet werden kann. In diesem Sinne hat sie im Mai 2010 eine Verordnung eingeführt, die den nichtgewerblichen Transport von Hunden, Katzen und Frettchen auf eine Höchstzahl von 5 Tieren beschränkt.

Dies ist jedoch für Hundebesitzer in Europa problematisch, die an Hundesportver-anstaltungen in anderen Ländern teilnehmen möchten (z.B. mit Schlittenhunden), oder die mit mehr als 5 Hunden zu Ausstellungen reisen möchten. Der Schwedische Kynologen-verband (SKK) hat im Juni 2010 ein Schreiben an die Europäische Kommission gerichtet, um die Kommission um eine Lösung zu bitten, die keine übertriebene Belastung für Hundebesitzer darstellt, die rechtmäßig an derartigen Veranstaltungen in anderen Ländern teilnehmen möchten. Auch die FCI-Standardkommission und die FCI-Europasektion haben auf das Problem aufmerksam gemacht. In einem Schreiben von August 2010 hat die Europäische Kommission bestätigt, dass sie sich der Situation bewusst ist und nach einer Lösung sucht, die den Heimtierschutz sicherstellt, und zugleich verantwortungsbewussten Hundebesitzern die Möglichkeit bietet, ihrem Hobby nachzugehen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die Verordnung bestehen bleiben soll, da ihr Haupt-anliegen im Schutz der Tiere besteht. Sie hat jedoch versprochen, zu überprüfen, ob die Möglichkeit zur Reduzierung der behördlichen Auflagen besteht, die sich für Hundebesitzer aus dieser neuen Vorschrift ergeben.

Die FCI-Sektion Europa beobachtet genauestens die Entwicklungen, und wir konnten eine Korrektur der Bestimmung erwirken, und zwar, die viermonatige Gültigkeit der tierärztlichen Bescheinigung, die nur für den Grenzübergang mit mehr als 5 Hunden erforderlich ist. Wir haben auch versucht, eine Klausel für über 6 Monate alte Hunde zu erwirken, jedoch ohne Erfolg. Wir werden dies erneut versuchen, wenn die Bestimmungen seit ca. 1 Jahr in Kraft sein werden.