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Die neue Verordnung für den nichtgewerblichen Transport von Heimtieren kann für Sportveranstaltungen oder Ausstellungen problematisch sein.
Die Europäische Kommission - insbesondere dank
der Arbeit der Tierschutzorganisationen -
befürchtet, dass der gewerbliche Transport von
Heimtieren auf betrügerische Weise als
nichtgewerbliche Beförderung von Heimtieren
verkleidet werden kann. In diesem Sinne hat sie
im Mai 2010 eine Verordnung eingeführt,
die den nichtgewerblichen Transport von
Hunden, Katzen und Frettchen auf eine
Höchstzahl von 5 Tieren beschränkt.
Dies ist jedoch für Hundebesitzer in Europa
problematisch, die an Hundesportver-anstaltungen
in anderen Ländern teilnehmen möchten (z.B. mit
Schlittenhunden), oder die mit mehr als 5 Hunden
zu Ausstellungen reisen möchten. Der Schwedische
Kynologen-verband (SKK) hat im Juni 2010 ein
Schreiben an die Europäische Kommission
gerichtet, um die Kommission um eine Lösung zu
bitten, die keine übertriebene Belastung für
Hundebesitzer darstellt, die rechtmäßig an
derartigen Veranstaltungen in anderen Ländern
teilnehmen möchten. Auch die
FCI-Standardkommission und die FCI-Europasektion
haben auf das Problem aufmerksam gemacht. In
einem Schreiben von August 2010 hat die
Europäische Kommission bestätigt, dass sie sich
der Situation bewusst ist und nach einer Lösung
sucht, die den Heimtierschutz sicherstellt, und
zugleich verantwortungsbewussten Hundebesitzern
die Möglichkeit bietet, ihrem Hobby nachzugehen.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die
Verordnung bestehen bleiben soll, da ihr
Haupt-anliegen im Schutz der Tiere besteht. Sie
hat jedoch versprochen, zu überprüfen, ob die
Möglichkeit zur Reduzierung der behördlichen
Auflagen besteht, die sich für Hundebesitzer aus
dieser neuen Vorschrift ergeben.
Die FCI-Sektion Europa beobachtet genauestens
die Entwicklungen, und wir konnten eine
Korrektur der Bestimmung erwirken, und zwar, die
viermonatige Gültigkeit der tierärztlichen
Bescheinigung, die nur für den Grenzübergang mit
mehr als 5 Hunden erforderlich ist. Wir haben
auch versucht, eine Klausel für über 6 Monate
alte Hunde zu erwirken, jedoch ohne Erfolg. Wir
werden dies erneut versuchen, wenn die
Bestimmungen seit ca. 1 Jahr in Kraft sein
werden.